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Urheberrecht / Urhebergesetz
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KUG § 23 | Urheberrecht | Rechte des Urhebers | Strafgesetzbuch |
Das Urheberrecht |
Das Urheberrecht dient dem Schutz von Werken bzw. dem Schutz vom geistigen Eigentum.
Es gibt sieben Werkskategorien im Urheberrecht.
1. Werke der Musik (Komposition von Melodien)
2. Sprachwerke (Reden, Texte, Bücher, Exposè und Computerprogramme (wegen der Programmiersprache)
3. Lichtbildwerke und Werde die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen worden (Photographie)
(Lichtbildwerke = ein Licht fällt auf ein
Lichtempfindliches Material.)
4 Filmwerke (wie bei Lichtbildwerke nur anstelle von Lichtwerke Filmwerke.)
5. Werke der bildenden Kunst (Bildhauerrei, Baukunst, Architektur architonischen Werke, Statueren, Malerei, graphische Darstellungen.)
6. Werke der Tanzkunst inklusive Pantomime.
7. Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art (Anatomie, Modelle, technische Zeichnungen, Konstruktionszeichnungen.)
Das Urhebergesetz |
Das Urhebergesetz...
1. schützt den Werkschöpfer (Urheber)
2. durch die Schöpfung entsteht das Urheberrecht (es ist keine Anmeldung erforderlich)
3. Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod. Nach 70 Jahren ist es frei, da es zu einem Allgemeingut wird. (Das Bild Mona Lisa oder die vier Jahreszeiten von
Vivaldi)
Die Kriterien für Werke |
Beispiel: Ich möchte von mir Portrait Aufnahmen haben und dafür gehe ich zu einem Fotografen.
Das Urheberrecht für meine Fotos hat der Fotograf, da er die Werke erstellt.
1. Eine Werkschöpfung muss persönlich sein (sie kann nicht von einem Computer, Tier, juristische Person oder einer Firma hergestellt sein.)
2. Ein gewisser geistiger Inhalt gedanklicher oder ästhetischer Art zum Ausdruck bringen. (Abgrenzung zum Zufallsprodukt, ein einzelner Pinselstrich oder die Stille. Hierdurch wird ausgeschlossen das etwas zufällig ensteht.)
3. Geistige Inhalt muss in einer Form konkretisiert werden. (Die Idee muss zum Ausdruck gebracht werden. Durch Reden oder Schreiben wird sie konkretisiert, da ein reiner Gedanken nicht geschützt werden kann.)
4. Eine gewisse Individualitäten und Eigenart (Schöpfunghöhe)
(Alle Weltprodukte, also das was jeder kann soll damit ausgeschlossen werden.)
Im Urhebers Gesetz zählt das Prioritätsgesetzt. Wer zuerst Hersteller ist, der hat gewonnen. Herstellungsdatum
Die Rechte zum Schutz vom geistigen Eigentum (UrHG) Urheberrecht (verwandte Gesetze) Schutz persönlicher geistiger Schöpfung und verwandte Gesetze.(Technisch) |
Patentgesetz (Schutz vor Verwendung)
- technische Erfindungen die neu sind (Innovationen)
- Amtsprüfung (prüft ob es wirklich technisch und neu ist.
- eine Anmeldung ist erforderlich
- Wirkstoffe (Pharmaka)
- 20 Jahre Schutzdauer
Gebrauchsmusterschutz
- kleine technische Erfindungen
- Keine Amtsprüfung erforderlich
- Keine Verfahren erlaubt
- Anmeldung erforderlich
- drei bis maximal zehn Jahre Schutzdauer
Das Markenrecht (darf nicht ähnlich sein)
- Kennzeichenschutz vor Verwechselung
- Keine Amtsprüfung
- Geografische Herkunftsbezeichnungen (Spreewälder Guren, Champagner, Wiener Würstchen)
- Anmeldung
- Titelschutz (z.B. Buch, CD)
- Geschäftliche Bezeichnungen
- Kollektivmarken (Qualität aus deutschen Lande, Edelstahl Rostfrei)
Markenrecht
- In Markenrecht gibt es verschiedene Markenklassen (z.B. für Autos, eine Zigarette könnte deshalb eventuell den Namen Mercedes haben)
- Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre (kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine Marke die innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung nicht
benutzt wird, kann auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden.
Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren/unfairen Wettbewerb)
- Fairer Wettbewerb (Verbot vom verschaffen eines unlauteren Wettbewerbvorteil: z.B. CD mit Telefonnummern aus Telefonbüchern einscannen. Darf nur veröffentlicht
werden wenn alle Daten getippt worden. (Da die Arbeit bereits erledigt wurde, würde ich mir dadurch einen Vorteil verschaffen, wenn ich die Seiten nur einsacnne.)
- Arbeitsergebnis anderer darf nicht zum Vorteil genutzt werden.
Geschmacksmuster (Schutz für Muster Formen und Modelle Typografie, Topografie)
- Schutz der Farb- und Formgebung eines Erzeugnis (hier geht es um die genaue Farbe/Muster während es beim Markenschutz nur um ähnliche oder Wiedererkennungswerte
geht.
- keine Prüfung erforderlich
- Anmeldung erforderlich
- Schutzdauer maximal 25 Jahre
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