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Rechte des Urhebers
Rechte des Urhebers!
idelle/Leidenschaft
- nicht übertragbar und nicht disponierbar aber vererbbar.
Urheberpersönlichkeitsrechte
anerkgnnungsrechte/das Recht des Urhebers in Verbindung mit seinem Werk genannt zu werden für den Ruhm und die Ehre.
entstellungsschutz: des Werkes vor gröblichen Veränderungen.
Recht der Erstveröffentlichung: recht zu entscheiden ob und wann das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Materiell ( Hat mit Geld zu tun )
Verwertungsrechte
- übertragbar und disponierbar
Körperlich ( Formen die man anfassen kann )
Vervielfältigungsrechte
verbreitungsrecht (der Öffentlichkeit zugänglich machen)
Ausstellungsrecht
unkörperliche
- öffentliche Wiedergabe von Bildern und Tonträgern von Funksendung.
-Aufführungen (live), Senderechte, Vorführungsrechte, vortragsrechte (Lesung)
-Bereitstellung im Internet
-Recht der öffentlichen zugänglichmachung
Urheberschutz ist der Schutz für persönlich geistige Schöpfung mit schöpfungshöhe.
Der Leistungsschutz gehört mit zum Urheberrechtsgesetz